Seminar zum Laserschutzbeauftragten
Wir bieten Schulungen zum Laserschutzbeauftragten in unseren Räumen an. Üblich ist ein Tagesseminar. Für Inhalte und weitere Angebote sprechen Sie uns gern an.
Was ist ein Laserschutzbeauftragter?
Nach § 5 der im Juli 2010 erlassenen deutschen Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV) und § 6 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV B2 (PDF; 387 kB) haben Arbeitgeber die Pflicht, falls sie nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügen, vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Es wird empfohlen, dass der Laserschutzbeauftragte an einem Kurs zur Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte teilnimmt, der den vom Unfallversicherungsträger aufgestellten Anforderungen entspricht.[Durchführungsanweisungen zu §6 Abs.1 BGV B2, Abs.4, Satz 1] [Quelle & mehr zum Thema: wikipedia.org/wiki/Laserschutzbeauftragter]
